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Anleitung oder Übernahme - je nach Krankheitsbild

Hilfe bei der Hauswirtschaft

Lesedauer: 5 Minuten

Wann und wie wir Ihnen bei der Hauswirtschaft helfen können

Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung unterscheiden wir zwei Bereiche

1. Anleitung zur hauswirtschaftlichen Versorgung für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.

Im Rahmen der Alltagsbegleitung werden unsere Kunden bei der hauswirtschaftlichen Versorgung angeleitet, um so weit wie möglich selbstständig zu bleiben. Alle Mitarbeiter, die in der hauswirtschaftlichen Versorgung eingesetzt werden, sind zusätzlich zu ihren hauswirtschaftlichen Kenntnissen im Umgang mit demenziell veränderten und psychisch kranken Menschen geschult.
Je nach Hilfebedarf geben unsere Mitarbeiter Anleitung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und helfen tatkräftig mit, das Leben in der eigenen Wohnung so lange wie möglich zu erhalten.
Das Selbstbewusstsein von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wird gestärkt, wenn sie mit Hilfestellung wieder erfolgreich den Tisch decken, einfache Gerichte kochen, einen Blumenkasten bepflanzen können etc.

2. Übernahme der hauswirtschaftlichen Versorgung

In einem Hausbesuch wird der krankheitsbedingte Hilfebedarf bei der Übernahme der hauswirtschaftlichen Versorgung bewertet und in Stunden pro Woche abgeschätzt.

Wir übernehmen die hauswirtschaftliche Versorgung in Kombination mit unserer Betreuungsleistung. 

Folgende Leistungen können Sie von uns erhalten:

ZeitGut ist kein Putzdienst

Inhalt

Unsere Leistungen in der hauswirt­schaft­lichen Versorgung

Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung bieten wir sowohl Anleitung für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz als auch die komplette Übernahme der hauswirtschaftlichen Versorgung an. Je nach Unterstützungsbedarf und Stärke der Einschränkung, kommen folgende beiden Angebote in Frage.
Gemeinsames Kochen

Anleitung zur Hauswirtschaft

Übernahme hauswirtschaftlicher Tätigkeiten

Übernahme der hauswirtschaftlichen Versorgung

Häufig gestellte Fragen

Für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ist die Erfahrung wichtig, einfache Haushaltstätigkeiten mit Anleitung selbst zu verrichten. Das stärkt ihr Selbstwertgefühl. Sie freuen sich, wenn sie sehen, was sie selbst noch schaffen können: mit Anleitung ein einfaches Gericht kochen, Staub putzen oder ein Handtuch bügeln etc. Vorhandene Ressourcen sollten erhalten werden – nicht nur im hauswirtschaftlichen Bereich.

Im Rahmen der Refinanzierung durch die Pflegekasse, übernehmen unsere Betreuungskräfte die hauswirtschaftliche Versorgung in ihrem direkten Wohnbereich, sie reinigen die von Ihnen genutzten Räume, erledigen Einkäufe und bereiten Mahlzeiten zu.

Die Reinigung von Räumen, die Sie nicht selbst nutzen, oder Keller und Dachboden und die Gartenpflege, sollten Sie einem speziellen Reinigungs- oder Gartendienst überlassen.

Natürlich bereiten wir auch Klinik- , Reha- und Kurzzeitpflegeaufenthalte mit Ihnen vor und übernehmen den Wäschewechsel. Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch nach dem Klinikaufenthalten im Haushalt.

Im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung sind Reinigungsarbeiten Ihres häuslichen Umfeldes wie z. B. Reinigung der Böden in Form von saugen und wischen, Staub wischen, Betten beziehen, Reinigung von Schrankfronten und Türen, Treppenreinigung / Flur zu Ihrem Wohnbereich, Blumen gießen, Zubereitung von Mahlzeiten, Einkäufe, Bedienen von Waschmaschine und Trockner enthalten.

Aus versicherungstechnischen Gründen steigen unsere Mitarbeiter nicht auf Leitern, Hocker oder ähnliches. Hierfür müssten wir gewährleisten, dass eine TÜV geprüfte Leiter zur Verfügung steht. Aus diesem Grund haben wir Tätigkeiten, die dieses erfordern, aus unserem Leistungsumfang herausgenommen. Als Betreuungsdienst unterscheiden wir uns im Wesentlichen von einem Reinigungsdienst. Unsere Leistungen sollen entlasten, unterstützend und als Hilfestellung betrachtet werden. Im Rahmen der Anleitung zur Hauswirtschaft (z. B. bei Demenz) beziehen wir unsere Kunden im Rahmen ihrer körperlichen Möglichkeiten ein, um Ihre Ressourcen zu erhalten. So können wir Ihre bisher geführte Struktur im Haushalt kennenlernen und mit Ihnen ein hygienisches und wohliges Umfeld schaffen. Eine hauswirtschaftliche Unterstützung unsererseits bedarf ebenfalls einer schriftlichen Dokumentation.

Leistungen der Betreuung und Hauswirtschaft lassen sich auf verschiedene Weise finanzieren. Als zugelassener Betreuungsdienst können wir auch hauswirtschaftliche Leistungen über Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI), den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) und über die Pflegesachleistung (§36 SGB XI) oder privat abrechnen.

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